Was darf Internetmarketing?
Die beinahe unbegrenzten Möglichkeiten des Internets sind für viele Firmen ein wahrer Segen. Besonders für kleinere Unternehmen mit geringerem Werbebudget bedeutet Internet Marketing, da mit einer Vielzahl verschiedener Methoden der Kunde fast umsonst und zielgenau erreicht werden kann.
Die Vielfalt der Werbestrategien ist für den Neueinsteiger bestenfalls unübersichtlich. Ohne Vorwissen ist man, will man sich die Fachkenntnisse nicht langwierig selbst aneignen, schnell versucht, sich an schon bekannten Methoden zu orientieren.
Das kann aber in die Hose gehen. Pickt man sich nur Informationen zu Funktionsweisen und Taktiken heraus, übersieht man leicht die rechtliche Lage, die auch im Cyberspace immer mehr Bereiche reguliert. War vor ein paar Jahren das Internet noch voller rechtlicher Grauzonen, so steht mittlerweile ein ausführlicher Regelkomplex zur Verfügung, der gerade auch den Marketingbereich betrifft.
Hier einige der wichtigsten Regeln, um Probleme zu vermeiden:
Spam-Mails sind eine beliebte Methode, um bestimmte Produktgruppen zu bewerben. Erlaubt ist sie allerdings nur in sehr begrenztem Maß. Erlaubt ist das Senden von Massen- und Werbemails laut E-Commerce-Gesetz (ECG) ausschließlich mit Zustimmung des Empfängers. Diese kann direkt oder unauffällig etwa in AGBs erfolgen, kann vom Kunden aber jederzeit wiederrufen werden. Natürlich kann trotz Verbot nicht jeder Versender von Spam-Mail belangt werden, besonders bei Sitz im Ausland, das ändert aber nichts an der Illegalität der Methode.
Suchmaschinenoptimierung ist eine weitere günstige und effektive Art, die Zielgruppe zu erreichen. Aber auch hier sollte man nicht übertreiben. Zwar sind hier weniger die gesetzlichen Regelungen das Problem, die Folgen können allerdings noch fataler sein. Denn bei Anwendung unlauterer Methoden, die von den Suchmaschinen nicht akzeptiert werden, droht der Ausschluss aus dem Suchindex. Das Einsetzen von Schattendomains, Brückenseiten und verborgenem Text, der speziell auf Suchmaschinen ausgerichtet ist, fallen in diesen Bereich.
Es ist also mehr als empfehlenswert, vor der großen Marketingkampagne außer den technischen Möglichkeiten auch die rechtlichen zu beachten.
Die Vielfalt der Werbestrategien ist für den Neueinsteiger bestenfalls unübersichtlich. Ohne Vorwissen ist man, will man sich die Fachkenntnisse nicht langwierig selbst aneignen, schnell versucht, sich an schon bekannten Methoden zu orientieren.
Das kann aber in die Hose gehen. Pickt man sich nur Informationen zu Funktionsweisen und Taktiken heraus, übersieht man leicht die rechtliche Lage, die auch im Cyberspace immer mehr Bereiche reguliert. War vor ein paar Jahren das Internet noch voller rechtlicher Grauzonen, so steht mittlerweile ein ausführlicher Regelkomplex zur Verfügung, der gerade auch den Marketingbereich betrifft.
Hier einige der wichtigsten Regeln, um Probleme zu vermeiden:
Spam-Mails sind eine beliebte Methode, um bestimmte Produktgruppen zu bewerben. Erlaubt ist sie allerdings nur in sehr begrenztem Maß. Erlaubt ist das Senden von Massen- und Werbemails laut E-Commerce-Gesetz (ECG) ausschließlich mit Zustimmung des Empfängers. Diese kann direkt oder unauffällig etwa in AGBs erfolgen, kann vom Kunden aber jederzeit wiederrufen werden. Natürlich kann trotz Verbot nicht jeder Versender von Spam-Mail belangt werden, besonders bei Sitz im Ausland, das ändert aber nichts an der Illegalität der Methode.
Suchmaschinenoptimierung ist eine weitere günstige und effektive Art, die Zielgruppe zu erreichen. Aber auch hier sollte man nicht übertreiben. Zwar sind hier weniger die gesetzlichen Regelungen das Problem, die Folgen können allerdings noch fataler sein. Denn bei Anwendung unlauterer Methoden, die von den Suchmaschinen nicht akzeptiert werden, droht der Ausschluss aus dem Suchindex. Das Einsetzen von Schattendomains, Brückenseiten und verborgenem Text, der speziell auf Suchmaschinen ausgerichtet ist, fallen in diesen Bereich.
Es ist also mehr als empfehlenswert, vor der großen Marketingkampagne außer den technischen Möglichkeiten auch die rechtlichen zu beachten.
telekommunikation - 1. Nov, 17:26